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Pflegegeld der Pflegegeldkassen. 

Keine Anrechnung von Pflegegeldleistungen, außer Sachleistungen,der Pflegegeldkassen. Steuervorteile nutzen.

Dies gilt auch, wenn Kinder oder Eltern für die Kosten die pflegebedürftigen Angehörigen aufkommen.

 

Sie können ebenfalls die Steuervergünstigungen nutzen.

  • Klarstellung - Schreiben Bundesfinanzministerium

Leistungen aus der ergänzenden Pflegekrankenversicherung sind weiterhin von der Verwaltung anrechenbar.

  • Beschluss der VI. Senats vom 14.04.2011 – VI R 8/10.

 

Wenn Sie Antworten zu Leistungen der Pflegegeldkassen wünschen, wenden Sie sich an Ihre Steuerberaterin in Leichlingen

Wissenswertes zum Thema Pflege und Steuer