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Nachträgliche Überprüfung der Behinderung. Die Behindertenpauschale für Menschen mit Behinderung richtet sich nach dem Grad Ihrer Behinderung. 

Eine Behindertenpauschale kann auch nach dem Tod des Angehörigen sich verändern. Die Nachprüfung wird von Ihrer Finanzverwaltung von Amts wegen vorgenommen. Die Feststellung einer wesentlichen Änderung wird dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Durch die Bekanntgabe des Änderungsbescheids ist die Erhöhung der Behindertenpauschale für Sie ersichtlich.

 

Erforderlich hierzu ist ein ärztliches Gutachten / Stellungnahme. Die medizinischen Unterlagen sind von den Erben selber notwendigerweise vorzulegen.

Die Behindertenpauschale wird in voller Höhe berücksichtig, auch wenn die Voraussetzungen nur "einen Tag" vorgelegen haben.

Dieser Steuertipp kann zur Senkung der Steuer Belastung beitragen.

Wenn Sie Antworten wünschen zur Behinderung, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Steuerberaterin.

Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Schwerbehindertenausweis, Pflegegeld & Co

(Stand Februar 2010)

 

 

Wissenswertes zum Thema Pflege und Steuer