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Lernen Sie die drei Säulen für Pflegehaushalte kennen.

Ihre Steuerbelastung entscheidet welche Säule günstiger für Sie ist.

  1. Behindertenpauschale
  2. Mehrbedarf Pflegestufe 1, 2, 3 und ebenso bei evtl. Betreuungsleistungen möglich - Krankheitskosten - Behandlungskosten
  3. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

Hohe finanzielle Belastungen sind bei Pflegebedürftigkeit und Hilflosigkeit nicht selten.

 

Für diese familiäre Pflege (Pflegehaushalte) gibt es die Steuervorteile

  • Kinder mit Behinderung und Pflegebedarf -
  • Pflegebedürftige Erwachsene mit und ohne Behinderung -

Sie können wählen zwischen dem Pauschbetrag und den tatsächlich entstandenen behinderungsbedingten Aufwendungen. Ein Mehrbedarf kann bei - Menschen mit Behinderung - auch in Höhe der Pflege- und Betreuungsgeldleistungen der Pflegeversicherung vorliegen.

Wenn bei Ihnen das Merkzeichen "H" noch nicht vorliegt, Sie jedoch die Pflegestufe II schon von Ihrer Pflegeversicherung erhalten haben, sollten Sie umgehend bei Ihrer Kreisverwaltung oder Stadt einen

„Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung und/oder Überprüfung des Merkzeichen H"

für den entsprechenden Zeitraum stellen. Die Finanzverwaltung ist nicht verpflichtet die Hilflosigkeit, als Anspruchsvoraussetzung zu prüfen.

Die entscheidungserhebliche Tatsache der Hilflosigkeit bei Einstufung, als Schwerstpflegebedürftiger mit Pflegestufe III, braucht nicht abgewartet zu werden. Sie kann bereits bei einer Überprüfung der Behinderung festgestellt werden, wenn die Pflegestufe II vorliegt, auch wenn diese durch eine Rückstufung in der Pflegestufe I wieder aufgegeben wurde. Die Finanzverwaltung ist nicht verpflichtet die Hilflosigkeit als Anspruchs-Voraussetzung zu prüfen.

Eine Überprüfung Ihrer Steuervorteile, zu Ihren Gunsten ist evtl. auch schon bei der Pflegestufe I oder bei Betreuungsleistungen gegeben.

Nutzen Sie Ihre Steuervorteile für Ihre Einkommensteuererklärung.

Wir sind Ihnen bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung gern behilflich. Wir überprüfen Ihre bereits vorliegenden Steuerbescheide und sind behilflich, die entsprechenden „Anträge auf Änderung“ beim Ihrer Finanzverwaltung zu stellen.

Ihre Steuerberaterin Marion Grunwald 

Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige

 

 

 

 

 

 

 

Sachverständige für Pflege SGB V + XI - erstellt Gutachten für Patienten, Leistungsträger, Kostenträger und Behinderte

 

 

 

 

 

 

 

Neuer Verein gibt 93.000 pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen eine Stimme (13.10.2010)

 

 

 

 

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