user_mobilelogo

Informationen zum Steuerrecht

Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe und Betreuungsleistungen: 

was Sie wissen sollten!

Hier erhalten Sie die wichtigsten steuerlichen Informationen zu Pflegekosten.

 

Pflegekosten sind absetzbar.

Die Qual der Wahl bei Pflegekosten ist vielfältig. Mehrere Möglichkeiten beeinflussen Ihre Steuerschuld

 

und können in unterschiedlicher Weise Ihre Steuerlast minimieren.

Die einzelnen Unterschiede sollten miteinander abgewogen werden, damit Ihre Pflegekosten Ihnen nicht noch eine unnötige Steuerbelastung aufbürden.

 

 

Zusätzlicher Hinweis! für Eltern von behinderten Kindern:

 

Sie können Pflegekosten in Höhe Ihrer Pflegegeldleistungen von Ihrer Pflegegeldversicherung bei der Steuererklärung absetzen.

 

Bei Pflegekosten die in Verbindung mit Pflegeheimkosten entstehen, sind ebenfalls auf verschiedene Möglichkeiten zu berücksichtigen und können evtl. die Steuerschuld auf null Euro reduzieren.

Diese Pflegekosten haben bei den unterschiedlichen Möglichkeiten, unterschiedliche Auswirkungen, weil nicht immer auch die Plegegeldleistungen der Pflegegeldversicherung angerechnet werden.

Beim Ansatz der Pflegekosten bei den außergewöhnlichen Belastungen sind auch

 

Pflege (tage) Geld aus Versicherungsleistungen anzurechen, wenn nicht der Ansatz der Steuerermäßigung bei Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt vorgenommen werden. Hierzu zählen auch Kosten die in Heimunterbringungskosten mit denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind.

pflegende Angehörige Können in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen: Pflegepauschale in Höhe von 924,00 € unter bestimmte Voraussetzungen. Die Krankheits- und Pflegekosten für pflegende Angehörige (familiärer Pflege), bei Kostenübernahme (Eltern und Kinder, Kinder und Eltern). Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen, ohne Anrechnung des Pflegegeldes der Pflegekasse. Nur Leistungen der Pflegeversicherung, die zweckgebunden sind, werden weiterhin auf entsprechende Kosten angerechnet. Wenn Sie Antworten zu pflegende Angehörige (familiärer Pflege) wünschen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Steuerberaterin.

Wissenswertes zum Thema Pflege und Steuer